ABRECHNUNG

Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Private Krankenversicherungen und Beihilfe

Die Abrechnung mit privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe sind in der Regel problemlos möglich. Die Regelungen zur Kostenübernahme hängen von Ihrem individuellen Versicherungstarif bzw. -schutz ab. Da Sie selbst Vertragspartner gegenüber dem Psychotherapeuten sind, erkundigen Sie sich bitte bereits vor Aufnahme der Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse über die Bedingungen.

Privatliquidation

Als Selbstzahler entfallen die Formalitäten zur Bewilligung einer Psychotherapie. Die Leistungen werden ebenfalls nach der GOP abgerechnet und sind umsatzsteuerbefreit. Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung beträgt nach GOP 870 100,56 € + flankierende Ziffern.

Paarberatung und -therapie wird weder von gesetzlichen noch privaten Krankenkassen als Heilbehandlung anerkannt. Das Honorar für eine Sitzung (ca. 75 Min.) beträgt 130,00 € und wird von den Krankenkassen nicht übernommen.

Gesetzliche Krankenversicherungen / Kostenerstattung

Im Rahmen der Privatpraxis rechne ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab, sondern behandle gesetzlich Versicherte als Selbstzahler oder im sog. Kosten­erstattungs­verfahren nach §13 (3) des SGB V:

Bei diesem Verfahren beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse, sich von einer/m Psychotherapeut/in in einer Privatpraxis behandeln zu lassen, da Sie keine/n Vertragstherapeut/in gefunden haben. Weitere Informationen zur Kostenerstattung in der Psychotherapie entnehmen Sie bitte der Patienteninformation Kostenerstattung der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung. Auf Anfrage unterstütze ich Sie gern bei der Beantragung der Kostenerstattung.